Schutz für Kinder und Jugendliche

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Schutz für Kinder und Jugendliche2018-09-12T16:28:17+00:00

Sind Kinder unter 14 Jahre von Gewalt betroffen, gilt das Betretungsverbot auch für Schulen und andere Kinderbetreuungseinrichtungen.

Der Gefährder hat einen Abstand von fünfzig Metern zu den genannten Einrichtungen einzuhalten.

Die Polizei informiert die Kinder-garten-, Schule- bzw. Hortleitung über das Betretungsverbot.