Auf Antrag darf dein Partner nicht mehr:
- in eure Wohnung
- zu deinem Arbeitsplatz
- Kontakt aufnehmen mit dir
- dich absichtlich treffen
- Kontakt mit euren Kindern haben
- den Kindergarten oder die Schule betreten
Das alles gilt ab sofort! Wenn dein Partner trotzdem kommt, hol die Polizei!
![was-noch-beantragen-1](https://www.schreigegengewalt.at/wp-content/uploads/2018/09/was-noch-beantragen-1.jpg)