Was kannst du machen, wenn dein Partner sich nicht an den Beschluss hält?
Sofort die Polizei holen oder der Polizei ein SMS oder Fax schicken: 0800 133 133.
Die Missachtung der EV ist eine Verwaltungsübertretung und wird mit einer Strafe bis zu 500,- € geahndet, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft.
Nach ihren Einschreiten hat die Polizei einen Bericht über die Übertretung der EV an das Gericht zu schicken.
![was-kannst-du-machen](https://www.schreigegengewalt.at/wp-content/uploads/2018/09/was-kannst-du-machen.jpg)